Anfrage: Registrierung im Restaurant bei einem Besuch
FDP-Fraktion
Erich Bolinius
Fraktionsvorsitzender
Emden, den 12.10.21
An den
Vorstand der Stadt Emden
Registrierung im Restaurant bei einem Besuch
Bezug: Gestern meine Anfrage im VA hierzu
Sehr geehrte Vorstandsmitglieder,
gestern habe ich im VA gefragt, ob der Betreiber von einem Restaurant verpflichtet ist, eine Registrierung der Gäste vorzunehmen. Hintergrund war, dass in zumindest in einem Restaurant in Emden, die Gäste nicht aufgefordert wurden, dies zu tun.
Die Auskunft, die ich von Ihnen bekommen habe, war nicht zufriedenstellend für mich. Es wurde u.a. gesagt, dass jeder Gast selbst dafür zu sorgen habe.
Aus den u.a. Artikeln geht m.E. eindeutig hervor, dass die die Betreiber die Gastronomiebetriebe zu einer Registrierung verpflichtet sind.
Fragen: Werden seitens der Stadt zumindest stichprobenweise Überprüfungen gemacht – oder gar nicht?
Wenn nicht, sollen diese Überprüfungen zukünftig stattfinden?
Wenn der Betreiber nicht gewillt ist, das zu tun, was kann seitens der Stadt dagegen unternommen werden?
Gerne hätte ich namens der FDP-Fraktion, nach dem wir uns gestern in einer Fraktionssitzung damit beschäftigt haben, kurzfristig eine Rückmeldung.
Mit hartelk Gröten
Erich Bolinius
Anlage
Muss ich mich im Restaurant registrieren?
Ja, Betreiber von Gastronomiebetrieben sind verpflichtet, Vorname, Familienname, die vollständige Adresse und die Telefonnummer der Gäste sowie das Datum und die Uhrzeit zu registrieren. Dies kann elektronisch per App oder auch in Papierform erfolgen. Die Daten dienen zur Nachverfolgung von möglichen Infektionsketten und müssen nach spätestens vier Wochen gelöscht werden.
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Hier lesen Sie die Antwort der Verwaltung: