Entwicklungskonzept der 3 Kliniken und Änderung Konsortialvertrag

– Stellungnahme der FDP in der Ratssitzung am 16.12.20-

 

FDP-Fraktion

Erich Bolinius

Fraktionsvorsitzender

 

Standortentwicklungskonzept der drei Kliniken

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren,

vorweg etwas Grundsätzliches, warum dieses Konzept uns überhaupt zur Abstimmung vorgelegt wird.

Dies ist notwendig geworden, da eine Zusammenlegung des Klinikums Emden mit der Ubbo-Emmius-Klinik mit ihren Standorten in Aurich und Norden zu einer Zentralklinik beschlossen wurde. Und diese Zusammenlegung bietet viele Chancen zur Verbesserung sowohl der wirtschaftlichen als auch der medizinischen Situation der Häuser. Bereits vor dem ersten Bürgerentscheid haben wir so argumentiert. Grundlage dieses Ergebnisses war unter anderem die erste Machbarkeitsstudie der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Jahre 2015.

Ein weiteres Gutachten unterstützt die Standortwahl für ein solches Klinikum im Bereich Georgsheil.

Der Bau eines gemeinsamen Zentralkrankenhauses der Stadt Emden und des Landkreises Aurich ist eine große Chance, dadurch kann die finanzielle Misere der beiden Krankenhäuser dauerhaft behoben und damit die kommunale Trägerschaft gesichert werden. Beide Kliniken machen seit Jahren Verluste – und, wie wir wissen, werden diese Verluste in den kommenden Jahren kaum sinken.

Der entscheidende Vorteil eines Zentralkrankenhauses liegt in der Konzentration der bislang kleineren und an drei Standorten gleichen Fachdisziplinen auf eine große Fachdisziplin. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, verschiedene Subdisziplinen vollwertig betreiben zu können – das medizinische Angebot für die Menschen in Ostfriesland also zu verbessern. Hinzu kommt die Möglichkeit, hoch qualifizierte Zentren und Spezialisierungen anzubieten. Damit erhöht sich nicht nur die Attraktivität eines Zentralklinikums für die Patienten, sondern auch für die Fachärzte. Und das ist angesichts des zunehmenden Ärztemangels ein nicht zu vernachlässigender Faktor.

Der Gesetzgeber legt Mindestmengen für bestimmte behandelte Eingriffe fest. Das heißt: Wenn diese Mindestmengen nicht erreicht werden, darf ein Krankenhaus diese Leistung auch nicht erbringen. Derzeit gibt es solche Regelungen für künstliche Kniegelenke oder Bauchspeicheldrüsen-Operationen. Weitere Bereiche sind geplant: Versorgung von Frühgeborenen, Brustkrebs- Operationen usw.

Ziel dieser Regelung: Mit mehr Erfahrung Patienten besser behandeln. Für kleinere Häuser ist es schwierig, diese geforderten Fallzahlen zu erreichen. Schon heute dürfen in Aurich, Emden und Norden z. B. keine Bauchspeicheldrüsen-Operationen mehr durchgeführt werden. Deshalb müssen bereits bis zum Jahr 2027 Zusammenlegungen durchgeführt werden.

In einer Zentralklinik werden vorgeschriebene Mindestmengen erreicht und die Behandlungsqualität für die Patienten gesteigert. Auch das ist ein ganz wichtiger Grund für den Bau der Zentralklinik.

Das uns vorgelegte Standortentwicklungskonzept bis zur Einweihung des Zentralklinikums im Jahr 2027 ist nach unserer Ansicht für Emden durchaus positiv, auch wenn wir die Geburtshilfe verlieren. Diesen Verlust wollen wir von der FDP-Fraktion mit der Einrichtung eines Geburtshauses entgegenwirken. Wir sind optimistisch, dass uns das gelingen wird. Die ersten Gespräche, die wir geführt haben, sind durchaus positiv. Die Frauenheilkunde – inklusiv Brustzentrum – wird ein Schwerpunkt in Emden werden. Für Schwangere werden Sprechstunden angeboten. Die Neurologie (Stärkung der interventionellen Radiologie) und die Lungenheilkunde, durch Bündelung, werden gestärkt. Außerdem gibt es am dem 1.10.2021 nur noch ein Schulstandort für die Ausbildung des Pflegestandortes, und zwar in Emden. Das Schulgebäude in Barenburg bietet sich als Übergangslösung an.

Die Investitionskosten für eine Zentralklinik liegen zwischen bei rund 400 Millionen Euro. Die zwei Jahre, die zwischen den beiden Bürgerentscheiden liegen, haben die Kosten um –zig Millionen Euro in die Höhe schnellen lassen.

 

Eine Realisierung des Zentralklinikums wird aber nur dann möglich, wenn sich das Land Niedersachsen mit einer erheblichen Summe an der Finanzierung beteiligt. Hierzu gibt es positive Signale vom Krankenhausplanungsausschusses des Landes Niedersachsen.

 

Die FDP-Fraktion stimmt der vorliegenden Beschlussvorlage zu dem uns dargestellten Standortentwicklungskonzept zu.

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Anpassung des Konsortialvertrages zum Umsetzung des Projektes Zentralklinikum,

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

meine Damen und Herren!

 

Das eine Umsetzung des Projektes „Zentralklinikum“ notwendig ist, habe ich namens der FDP-Fraktion unter dem Tagesordnungspunkt 6 „Standortentwicklungskonzept Trägergesellschaf Kliniken Aurich-Emden-Norden“ ausführlich dargestellt.

Es geht unter hier um einige Änderungen des Konsortialvertrages. Bisher hieß es im Vertrag, dass jeder Konsorte den Verlust seines Krankenhauses selbst trägt. Jetzt werden die Verluste der beiden Betriebsgesellschaften nach dem festen Verteilerschlüssel, LK Aurich 70 %, Stadt Emden 30 % festgelegt. Da sich durch das Standortentwicklungskonzept sich die medizinische Versorgung ändert, ist diese Änderung, die aufgrund der Verlustverhältnisse der letzten Jahre ermittelt wurde, nachvollziehbar und richtig.

Bei der ersten Behandlung des Konsortialvertrages gab es bezüglich der Benennung Aufsichtsratsmitglieder seitens der SPD-Fraktion, insbesondere von Gregor Strelow, ein großes Geschrei. Er war wohl der Meinung, dass er als langjähriges Aufsichtsratsmitglied nicht mehr in den Aufsichtsrat kommen würde, weil beabsichtigt war, nur noch Krankenhausexperten in den Aufsichtsrat zu wählen.

Wir von der FDP konnten uns damit anfreunden, ist ein Zentralkrankenhaus in dieser Größe, allein aus medizinischer Sicht, von Laien nur schwer zu beurteilen.

Wie uns der Oberbürgermeister heute Mittag mitteilte, haben die Grünen und die SPD noch Beratungsbedarf zu diesem Punkt und zu der Zusammensetzung der Gesellschafterversammlung.

Nach der bisherigen Vorlage sollte die die Stadt Emden zukünftig mit 10 Mitglieder aus den Fraktionen in der Gesellschafterversammlung vertreten sein, diese Regelung finden wir von der FDP-Fraktion nach wie vor sehr gut. Bisher war es so, dass die kleinen Fraktionen nicht in der Gesellschafterversammlung und auch nicht im Aufsichtsrat vertreten waren. Zusagen vom ehemaligen Oberbürgermeister Bernd Bornemann, diese Fraktionen sofort immer nach Aufsichtsratssitzungen umfänglich zu informieren, wurden nicht immer eingehalten.  Schade, dass die Änderungen der Passagen „Aufsichtsrat“ und „Gesellschafterversammlung“ jetzt nicht zur Abstimmung kommen, sondern – wenn überhaupt – erst im nächsten Jahr.

Dass der Passus „wenn die Investitionssumme von 250 Millionen Euro um mehr als 5 % überschritten wird, muss eine neue Entscheidung getroffen werden“ gestrichen wird und dafür der Passus „Entscheidung über Fortführung auf Basis einer Wirtschaftlichkeitsberechnung“ aufgenommen wird, findet die Zustimmung der FDP-Fraktion.

Auch die weiteren Änderungspunkte finden unsere Zustimmung.

Die FDP-Fraktion stimmt der Beschlussvorlage 17/1704/2 zu.