Lachgas-Verkauf an Minderjährige in Emden – Anfrage und Antwort

Sebastiaan ter Burg from Utrecht, The Netherlands, CC BY 2.0 <https://creativecommons.org/licenses/by/2.0>, via Wikimedia Commons
Sebastiaan ter Burg from Utrecht, The Netherlands, CC BY 2.0 , via Wikimedia Commons
Unsere Anfrage

Emden, den 18.12.24

An den Vorstand der Stadt Emden

Anfrage wegen Kauf von Lachgas von Minderjährigen in Emden

Sehr geehrte Vorstandsmitglieder,

einige Städte in Niedersachsen verbieten den Verkauf von Lachgas an Minderjährige, so beispielsweise die Städte Osnabrück und Helmstedt (NDR). Uns wurde zugetragen, dass auch in Emden Lachgas von Minderjährigen gekauft und konsumiert wird. Genaue Zahlen liegen uns allerdings nicht vor.

  • Ist der Stadt Emden bekannt, wie viele Lachgasdosen in Emden an Minderjährigen verkauft werden?
  • Wurden bereits Überlegungen angestellt, den Verkauf dieser Partydroge wegen der gesundheitlichen Gefahren für Minderjährige zu verbieten?

Wir bitten, im zuständigen Ausschuss unter einem gesonderten Tagesordnungspunkt um einen Sachstandsbericht. Sollte allerdings nach Ihrer Prüfung und Ihrer Meinung ein Verbot notwendig sein, bitten wir um die Erstellung eines Beschlussvorschlages.

Mit hartelk Gröten

Erich Bolinius

Die Antwort

Sehr geehrter Herr Bolinius,

zunächst möchte ich auf eine Presseantwort der Stadt Emden vom 18.12.2024 zu dem Thema Lachgas-Verbot mit folgendem Wortlaut verweisen:

„Die Diskussion um ein Verkaufsverbot von Lachgas an Jugendliche gewinnt auf Bundes- und Kommunalebene an Bedeutung. Die gesundheitlichen Auswirkungen auf Jugendliche sind bekannt und machen ein entschlossenes Handeln notwendig. Dabei sollte nicht nur auf Verbote gesetzt werden, sondern auch auf eine umfassende Aufklärung, um Jugendliche für die Risiken zu sensibilisieren.

In Emden wird jedoch aktuell keine kommunale Verordnung angestrebt, die den Verkauf von Lachgas an Jugendliche einschränken soll. Nach Erkenntnissen der Stadt Emden besteht aktuell lediglich in Osnabrück ein entsprechendes Verbot. Die übrigen kreisfreien und großen selbständigen Städte sind mit einem entsprechenden kommunalen Verbot derzeit zurückhaltend und bauen auf eine allgemeingültige gesetzliche bundesweite Regelung.

Der Grund ist, dass ein Flickenteppich an kommunalen Verkaufsregulierungen wenig effektiv ist, da es dann immer genügend Schlupflöcher gibt. Auf Bundesebene hat das Bundeskabinett im November einen Gesetzesentwurf über ein Verkaufs- bzw. Umgangsverbot gebilligt.

Ob das Gesetz jedoch noch in dieser Legislaturperiode beschlossen wird, ist unklar. Der Jugendschutz im Bereich der Jugendförderung der Stadt Emden befasst sich ebenfalls mit dem Thema Lachgas. Bisher aber eher im Rahmen der Aufklärung, ohne gesetzliche Grundlagen.

Die Stadt Emden setzt sich dafür ein, dass auf Bundesebene eine einheitliche Regelung geschaffen wird, die die Problematik umfassend adressiert. Dies würde nicht nur den Jugendschutz stärken, sondern auch eine länderübergreifende Umgehung der Regelungen verhindern.“

Diese Antwort wurde zwischen den Fachdiensten Jugendförderung, Gesundheitsamt und öffentliche Sicherheit und Ordnung abgestimmt.Eine aktuelle Nachfrage beim Polizeikommissariat Emden hat bestätigt, dass auch aus polizeilicher Sicht derzeit keine Problematik in Bezug auf den Missbrauch von Lachgas durch Minderjährige in Emden gesehen wird.

Auf Bundesebene wurde von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach im Herbst dieses Jahres ein Gesetzesentwurf erstellt, welcher u.a. ein konkretisiertes Abgabeverbot von Lachgas vorsieht. Das Bundeskabinett hat diesen Entwurf zwischenzeitlich gebilligt. Es bleibt abzuwarten, ob dieses Gesetz noch vor der Bundestagswahl Ende Februar 2025 entsprechend vom Bundestag verabschiedet wird. Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass derzeit kein Problem bezüglich des Missbrauchs von Lachgas in Emden ersichtlich ist, schlage ich vor, auf eine entsprechende Diskussion in einem Ratsausschuss zu verzichten und bitte Sie, dieses Schreiben als Antwort auf Ihre Anfrage zu werten. Sollte es mittelfristig zu keinem entsprechenden Gesetzesbeschluss kommen, könnte ggf. die Thematik nochmals aufgegriffen werden. In diesem Fall wäre dann zu entscheiden, ob eine Diskussion im Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Bürgerservice erfolgt, da es sich bei einem Verkaufsverbot um eine ordnungsrechtliche Maßnahme handelt. Oder sich der Jugendhilfeausschuss mit dieser Thematik befasst, da die Zielsetzung eines solchen Verbotes eindeutig dem Jugendschutz zuzuordnen wäre.

 

Mit dieser Antwort sind wir zufrieden. Sollte sich in Zukunft doch Handlungsbedarf abzeichnen, werden wir das Thema erneut aufbringen.